Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Seminaren

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching-Dienstleistungen 

(Stand 08. Januar 2020)

 

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Coaching-Dienstleistungen wie z.B. Seminare, Workshops oder Konferenzen (im Folgenden „Coachings“) oder dem Kunden eines In-House-Seminars sowie der EnerChase GmbH & Co. KG (im Folgenden EnerChase).  
Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers, finden keine Anwendung.

§2 Anmeldung / Zustandekommen des Vertrags

Die Anmeldung zu Coachings kann über Internet oder E-Mail erfolgen. Die Anmeldung wird erst durch schriftliche Bestätigung von EnerChase rechtsverbindlich. Diese Bestätigung kann via E-Mail oder Brief erfolgen.
Verträge über In-House Seminare kommen nach gemeinsamer Terminfindung durch schriftliche Annahme des Seminar-Angebots durch den Kunden zu Stande. Die Annahme kann via E-Mail oder Brief erfolgen.

§3 Widerrufsrecht für Verbraucher

Teilnehmer, deren Anmeldung weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse:
EnerChase GmbH & Co. KG - Gladbacher Str. 53 - Kaarst 41564 - Germany
Dieses Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat.

§4 Leistung und Schulungsunterlagen

§4.1 Von EnerChase öffentlich veranstaltete Coachings

Teilnahmebeträge für die Teilnahme an Coachings verstehen sich pro Person und beinhalten – soweit nicht anders vermerkt – Schulungsunterlagen und Verpflegung.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der deutschen gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%, sofern sich aus den individuellen Gegebenheiten nicht ein abweichender Umsatzsteuersachverhalt ergibt (z.B. Leistungsempfänger sitzt außerhalb der EU).
EnerChase behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 20 Tage vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens EnerChase. Der Teilnehmer hat selber dafür Sorge zu tragen, dass die dem Teilnehmer entstandenen Reise- und Übernachtungskosten 20 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden können.  
EnerChase verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

§4.2 Von EnerChase durchgeführte In-House Seminare

Die Preise der In-House Seminare ergeben sich aus dem jeweils gültigen Angebot inkl. der getroffenen Honorarvereinbarungen. Im Preis inbegriffen sind die Seminarunterlagen, welche personalisiert erstellt werden.
Der Angebotspreis richtet sich in der Regel nach der Anzahl angefragter Teilnehmer. Sollten am Seminartag weniger Teilnehmer als vereinbart teilnehmen, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf eine Kostenerstattung durch EnerChase. Der Kunde kann Ersatzteilnehmer benennen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr erstellt EnerChase auch für diese Teilnehmer personalisierte Seminarunterlagen im Nachgang zur Seminarveranstaltung.
Sollten am Seminartag mehr Teilnehmer als vereinbart teilnehmen, ist EnerChase berechtigt, dem Kunden für diese Teilnehmer anteilige Kosten gemäß gültigem Angebot in Rechnung zu stellen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Reisekosten und Spesen des Referenten im Seminarpreis nicht inbegriffen und werden vom Kunden gesondert getragen. Es kann auch eine Pauschale angeboten werden.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der deutschen gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%, sofern sich aus den individuellen Gegebenheiten nicht ein abweichender Umsatzsteuersachverhalt ergibt (z.B. Leistungsempfänger sitzt außerhalb der EU).
Der Kunde stellt für die Durchführung des Seminars angemessene Räumlichkeiten und technische Einrichtungen (insbesondere Beamer und Internetzugang) zur Verfügung.
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten oder wegen Störungen am Veranstaltungsort nicht möglich, einigen sich die Vertragsparteien auf einen zeitnahen Ausweichtermin.
Sollte der vom Kunden gewünschte Referent durch Krankheit oder höhere Umstände an der Durchführung des
Trainings gehindert sein, ist EnerChase berechtigt, einen Ersatzreferenten zu stellen. Muss die Veranstaltung aus Gründen, die EnerChase zu verantworten hat, gänzlich abgesagt werden, wir die Veranstaltungsgebühr erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens EnerChase.

§4.3 Schulungsunterlagen

EnerChase stellt dem Kunden Schulungsunterlagen in Papierform oder im PDF-Format zur Verfügung. Diese Schulungsunterlagen sind zum einmaligen Ausdruck für die Teilnehmer bestimmt. Die Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von EnerChase nicht außerhalb der Trainingsmaßnahme weitergegeben, geändert, vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

§5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Der Rechnungsbetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig, es sei denn, in der Rechnung ist eine abweichende Zahlungsfrist genannt. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist EnerChase berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn EnerChase einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Vertragspartner berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von EnerChase geltend gemacht.
Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungserhalt bzw. innerhalb der Zahlungsfrist durch Banküberweisung auf das auf der Rechnung genannte Bankkonto.
EnerChase behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungswege auszuschließen. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt EnerChase keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von EnerChase schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§6 Stornierung und Rücktritt vom Vertrag

§6.1 Von EnerChase öffentlich veranstaltete Coachings

Die Stornierung (nur schriftlich) ist bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, danach wird eine Stornogebühr in Höhe von 75% der Teilnahmegebühr erhoben.
Gerne akzeptiert EnerChase einen Ersatzteilnehmer. Die Anmeldung des Ersatzteilnehmers kann über Internet oder E-Mail erfolgen und wird durch schriftliche Bestätigung seitens EnerChase rechtsverbindlich.

§6.2 Von EnerChase durchgeführte In-House Seminare

Die Stornierung (nur schriftlich) ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, danach ist EnerChase berechtigt, bereits angefallene Kosten in Rechnung zu stellen (z.B. bereits erfolgte Reisebuchungen oder erstellte Seminarunterlagen).

§7 Haftung

Die Haftung von EnerChase ist beschränkt auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des Referenten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten im Rahmen der Vertragsverhandlungen beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im Übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.
EnerChase und der jeweilige Autor bzw. Referent übernehmen – vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes – keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zu liefernden Produkte.
Die Coachings sowie ggf. ausgehändigte Unterlagen dienen der Vermittlung von allgemein anerkannten Techniken und Verfahren. Die gezeigten und beschriebenen Beispiele stellen ausdrücklich keine Handelsempfehlungen an die Leser bzw. Teilnehmer dar, sondern sollen lediglich allgemein gültige Vorgehensweisen verdeutlichen. Wir übernehmen keine Haftung für direkte wie auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, welche im Zusammenhang mit der Verwendung der Informationen entstehen können mit Ausnahme für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

§8 Datenschutz

Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass seine Daten für interne Zwecke elektronisch gespeichert werden.
EnerChase verpflichtet sich, die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzes sowie die sonstigen einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. EnerChase stellt sicher, dass alle Personen (Mitarbeiter oder Dritte), die von EnerChase mit der Erfüllung dieses Vertrages betraut werden, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten.
EnerChase verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der Daten sicherzustellen und den Zugriff durch unberechtigte Dritte zu verhindern. EnerChase hat dabei die gemäß dem jeweiligen Stand der Technik vorhandenen Sicherungstechniken und Verfahren zu berücksichtigen.
EnerChase unterrichtet den Teilnehmer unverzüglich bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen, auf ein Eindringen unberechtigter Dritter in die Datenbestände sowie bei Prüfung durch die Aufsichtsbehörde, wenn diese sich auf Daten des Teilnehmers beziehen.
Mit der Datenverarbeitung kann auch ein Dritter beauftragt werden.

§9 Schriftform, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

§11 Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Kaarst als Gerichtsstand vereinbart.

 

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